Neustadt - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird, ist ein ehemaliger Geschäftsführer eines Neustadter Elektrogeschäftes verurteilt worden. Der 46-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Coburg wegen Betrugs in 52 Fällen verantworten. Im Jahr 2003 hatte der Angeklagte mit einem weiteren Geschäftsführer den Laden übernommen, der mit Haushalts- und Unterhaltungselektrotechnik handelte. Der Angeklagte räumte ein, dass alle Neukäufe, Reparaturen und Schadenfälle über seinen Schreibtisch liefen. Er habe selbst abgerechnet, aber auch alle Abrechnungen von Technikern oder anderen Mitarbeitern weitergeleitet - und dies, ohne die Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Nach längerem Zögern und einem Rechtsgespräch mit seinem Anwalt Lars Hartmann räumte der gelernte Einzelhandelskaufmann schließlich ein, dass auch falsch abgerechnet wurde. Das Unternehmen, begründete er, habe sich in starken finanziellen Schwierigkeiten befunden. Das Geld sei ausschließlich in die Firma geflossen, betonte er.