Kronach - In einer Wohnung eines 25-Jährigen aus dem Landkreis Kronach sollen sich Drogendealer hin und wieder die Klinke in die Hand gegeben haben. Wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge musste sich am Mittwoch nun der junge Mann vor dem Kronacher Schöffengericht verantworten. Ihm drohte im Fall einer Verurteilung eine hohe Strafe. Doch das Verfahren endete für den Beschuldigten mehr als glimpflich. Richterin Claudia Weilmünster stellte das Verfahren gegen ihn ohne Auflagen ein. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die Richterin erklärte nach der Beweisaufnahme, dass sich der Angeklagte wohl nur "der Beihilfe zum Handeltreiben" strafbar gemacht habe. Ein Urteil müsse aufgrund geringer Schuld nicht gesprochen werden.