München - Nach einem von der SPD im Landtag in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das bayerische Übertrittsverfahren von der Grundschule an die Realschulen und Gymnasien verfassungswidrig. In seiner Expertise kommt der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Bildungsrecht und Bildungsforschung an der Ruhruniversität Bochum, Professor Wolfram Cremer, zu dem Urteil, dass die für den Übertritt geforderten Notendurchschnitte gegen die in der bayerischen Verfassung verbrieften Elterngrundrechte und gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Demnach hätten Eltern das Recht, selbst zu entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Eine Auslese nach Leistung sei "unter keinem Gesichtspunkt verfassungsrechtlich gerechtfertigt", schreibt Cremer.