Coburg - Ein solches Begehren, das in einen Bürgerentscheid mündete, war 2015 im Landkreis erfolgreich. Daraufhin hatte die Projektgesellschaft ihre Satzung geändert, um den drohenden Austritt der Stadt Coburg zu verhindern. Der Stadtrat nahm die Änderung an, das Bürgerbegehren war somit nichtig. Dessen Initiatoren, Martina Benzel-Weyh, Dr. Klaus Klumpers und Helmuth Hannweber, gingen gegen die Stadtratsentscheidung juristisch vor, unterlagen aber vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Die drei Initiatoren haben jetzt entschieden, gegen das Urteil nicht in Berufung zu gehen, sagte Martina Benzel-Weyh der Neuen Presse am Samstag. Die Urteilsbegründung lasse die Chancen, in der Neuauflage des Verfahrens erfolgreich zu sein, nur sehr gering erscheinen. Damit gebe man aber den Widerstand gegen den Neubau eines Verkehrslandeplatzes bei Neida nicht auf, betonte Benzel-Weyh, die auch Fraktionsvorsitzende der Grünen im Coburger Stadtrat ist. Man werde jetzt den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Flugplatzes, der die Brandensteinsebene in Coburg ersetzen soll, abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. wb