Aus der Region Sportgericht rügt Rödels beleidigende Aussagen

Die Begründung für das Urteil gegen den Hofer Schiedsrichter-Obmann liegt nun vor: Er habe Spieler massiv provoziert - und das Ansehen des Fußball-Verbands beschädigt.

 
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München/Hof - Gerhard Rödel muss eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens und Amtspflichtverletzung zahlen. Das stand bereits fest. Nun hat das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) nach der rechtskräftigen Verurteilung Rödels die Begründung für seine Entscheidung vorgelegt. Das VSG hatte - wie berichtet - den Obmann der Schiedsrichtergruppe Hof zwar schuldig gesprochen. Genaue Gründe hatten die Sportrichter jedoch zunächst nicht genannt.

Nach der Beweisaufnahme sah es das VSG als erwiesen an, dass sich Rödel als Schiedsrichter der A-Klassen-Partie zwischen dem TV Kleinschwarzenbach und der SG Ort/Oberweißenbach II mehrfach "provokativ beleidigend" gegenüber Spielern des Heimatvereins geäußert hatte. Das sei als "unsportliches Verhalten" zu werten. "Der Betroffene hat sich während des Spieles mehrmals über die Leistungsfähigkeit des Torwarts des TV Kleinschwarzenbach 1889 kritisch und abfällig geäußert und sich über den Torwart lustig gemacht", erklärte das Sportgericht. Demnach sagte der Obmann zu einem Spieler: "Der gegnerische Torwart ist schlecht, der hält nichts." Rödels Verhalten und Aussagen hätten zu einer "massiven Unruhe im Spiel geführt", hieß es weiter.

Die gegen Rödel, der auch Kreisvorsitzender des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) ist, erhobenen Vorwürfe wegen Rassismus und Diskriminierung ließen sich hingegen vor Gericht nicht nachweisen. Zur Anzeige gebracht worden waren unter anderem Aussagen wie "Ihr Schwarzköpfe geht heim" und "Aus welchem Zoo bist du denn raus?". Es konnte nicht mit "einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachgewiesen werden, dass diese Äußerungen, wie behauptet, auch tatsächlich gefallen sind", urteilte das VSG. Es habe Unstimmigkeiten bei den Zeugenaussagen gegeben.

Bei der Urteilsfindung werteten die Sportrichter die "erhebliche Vorbildfunktion" des Betroffenen als Gruppen-Schiedsrichterobmann als strafverschärfend. "Die getätigten Aussagen, soweit sie nachgewiesen wurden, sind mit dieser Vorbildfunktion nicht in Einklang zu bringen", befand das VSG. Ferner habe der Betroffene durch sein provokantes Verhalten als Schiedsrichter das Ansehen des Fußballverbandes erheblich beschädigt. Dennoch: "Eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine Funktionsenthebung nach sich gezogen hätte, konnte dem Betroffenen nicht mit einer zur Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachgewiesen werden", hieß es.

Zugunsten Rödels berücksichtigte das Sportgericht, dass er ein "langjähriger, unbescholtener Funktionär" sei, der eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur im Fußballverband ausübe. Er engagiere sich seit Jahren im Hofer Sportbund und sei Mitglied im Ausschuss "Demokratie leben in Europa". Zudem habe der Betroffene den Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung teilweise eingeräumt und sein Fehlverhalten eingesehen. Insgesamt sah das VSG die Verhängung einer "spürbaren Geldstrafe" als ausreichend an. M. W.

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