Kronach Stallpflicht im Landkreis bleibt bestehen
Redaktion 13.03.2017 - 13:48 Uhr
Das Landratsamt Kronach hat das Anfang Februar für den östlichen Landkreis angeordnete Beobachtungsgebiet im Sinne der Geflügelpest-Verordnung mit sofortiger Wirkung
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