Auch über einen Formularmietvertrag kann ein Rauchverbot für die Mietwohnung nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nicht wirksam vereinbart werden. Zulässig sind aber Vorgaben und Regelungen im Mietvertrag, dass in Gemeinschaftsräumen, Hausfluren oder im Aufzug nicht geraucht werden darf.