Coburg – Das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist verfassungsgemäß. Die Raucherclubs, die als Reaktion darauf wie Pilze aus dem Boden schießen, sind aber ebenfalls nicht zu beanstanden. So sieht es das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Raucherclubs in Coburg hören die Botschaft gern: „Mit der Regelung können wir leben“, sagt Gabriele Sommer, Inhaberin der „Baderstuben“. Mit dem „Tabakkollegium Baderstuben“ wurde am 1. Januar 2008 einer der ersten Raucherclubs in Bayern aus der Taufe gehoben.