Kronach Bierflasche als Wurfgeschoss

Jürgen Malcher
Bierflasche als Wurfgeschoss Quelle: Unbekannt

Alkohol und Eifersucht haben einen 25-Jährigen immer wieder ausrasten lassen. Die Partnerin ist nachsichtig.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kronach - Ein Missverständnis um ein gemutmaßtes Techtelmechtel seiner Lebensgefährtin hat einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Kronach am 23. Mai 2019 die Contenance verlieren lassen: Weil er meinte, seine 24 Jahre alte Partnerin in flagranti mit einem Nachbarn im häuslichen Schlafgemach ertappt zu haben, schleuderte er - rasend vor Eifersucht und unter dem Einfluss von Alkohol - im Laufe eines Wortgefechts eine noch fast gänzlich gefüllte Bierflasche gegen das Haupt der Herzensdame. Diese trug eine klaffende Platzwunde am Hinterkopf davon, die in der Frankenwaldklinik Kronach behandelt werden musste.

Zudem listete der Staatsanwalt zwei weitere Missetaten bei der Verlesung der Anklageschrift auf: Neben der Demolierung einer Tür in der gemeinsamen Mietwohnung infolge eines Beziehungskrachs am 3. Juni 2019 wurde dem beschuldigten Familienvater ferner zur Last gelegt, am 8. Juli desselben Jahres sowohl einen Bekannten als auch seine Lebensgefährtin im Zuge einer Auseinandersetzung mit Fäusten und Tritten traktiert zu haben. Die Folge für die 24-Jährige: ein abgebrochener Zahn.

Am Donnerstag musste sich der junge Mann dafür am Amtsgericht Kronach vor Strafrichter Christoph Lehmann verantworten. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung stand für den Familienvater letzten Endes eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat zu Buche. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Verteidiger Andreas Kittel räumte in einem Teilgeständnis namens seines dreifach vorbestraften Mandanten die Tatvorwürfe zwar großteils ein, stellte den Hauptanklagepunkt der Flaschenattacke dabei jedoch als unbeabsichtigte, "versehentliche Schädigung" dar: Nachdem er frühzeitig nach Hause gekommen sei, habe er Partnerin und Nachbarn gemeinsam im Schlafzimmer auf dem Bett liegend vorgefunden - und entsprechende Rückschlüsse gezogen. Im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung habe er die Flasche dann ziellos in den Flur geworfen und seine Freundin getroffen. Zudem verwies er darauf, dass beide Geschädigte ihre Strafanträge zurückgezogen hätten; und auch mit dem Vermieter der Wohnung sei bereits eine Schadensregulierung hinsichtlich der zerstörten Wohnungstür erfolgt.

Ganz anders als von der Verteidigung dargestellt, erinnerte sich der 29-jährige Zeuge an die Geschehnisse vom 23. Mai: Nachdem er und die 24-Jährige Schlafzimmer und Wohnung zwecks Eskalationsvermeidung verlassen hätten, habe Letztgenannte eine provokative Äußerung getätigt. Daraufhin sei im Hausflur der Flaschenwurf erfolgt. Und: "Es war ein ganz gezielter Wurf." Zu sexuellen Interaktionen sei es nicht gekommen.

Als undurchsichtiges Handgemenge präsentierte der ebenfalls 24-jährige Bekannte den Vorfall vom 8. Juli: Zusammen mit der Partnerin des Beklagten habe er sich in seiner Wohnung befunden, als der Angeschuldigte jäh die Räumlichkeiten gestürmt habe: "Es war ein Gezoffe und Geraufe. Er hat um sich geschlagen. Und dabei habe ich eine kassiert." An Schläge oder gar Tritte gegen die 24-Jährige vermochte er sich nicht zu erinnern, jedoch an eine Bierfahne des Aggressors.

Im weiteren Prozessverlauf präsentierte sich die Lebensgefährtin dann als Verteidigerin des Beklagten. Mit vernehmbar vorhandenen Gefühlen für den Partner marginalisierte sie sämtliche Geschehnisse, wobei unter anderem von einem "In-die-Faust-Laufen" hinsichtlich des 8. Juli und einem "So-sehr-wehgetan-hat-das-ja-gar-Nicht", bezogen auf den Flaschenwurf, die Rede war. Ihre bei der Polizei getätigten Angaben bezeichnete sie als "das größte Gelatsch". Und: "Wenn er so was gesagt hätte wie ich zu ihm, dann hätte ich die Flasche auch geworfen" - ein Umstand, der Fassungslosigkeit hervorrief. "Es gibt in unserem Gesellschafts- und Wertesystem niemals einen Grund, ‘ne Flasche auf jemanden zu werfen oder sich schlagen zu lassen", unterstrich Lehmann.

Die Anklage plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, gepaart mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder 2200 Euro Geldauflage. Eine Geldstrafe von 2700 Euro forderte der Verteidiger.

Bilder