Selb – 145 Kilogramm sind keine schlechte Ausbeute. So viel haben die 74 Angler beim Königsfischen des Fischereivereins Selb am vergangenen Wochenende aus dem Wasser geholt. Karpfen, Schleien und Weißfische kamen auf die Waage und die, die die dicksten Fische an der Angel hatten, bekamen einen Pokal. Das ist an sich nichts ungewöhnliches. Jetzt aber bekommt der traditionsreiche Wettbewerb plötzlich eine pikante Note: Die Tierrechtsorganisation Peta hat alle Teilnehmer angezeigt.

Der „Angelwettbewerb“ verstoße gegen das Tierschutzgesetz. „Tiere dürfen nicht ohne einen vernünftigen Grund – also den Verzehr – getötet werden“, sagt Dr. Tanja Breining auf Nachfrage. Sie ist Kampagnenleiterin für Fische und Meerestiere bei Peta Deutschland. Breining würde das Königsfischen am liebsten sofort verbieten. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, klagt sie.

Der Gesetzgeber erlaubt das Gemeinschaftsfischen aber ausdrücklich – allerdings unter strengen Vorgaben. An die halten sich die Angler in der Regel auch, wie Bernd Knab, Vorsitzender des Fischereivereins Selb, erläutert. Denn alle Fische würden nach dem Angeln „sofort fachmännisch getötet und danach verwertet – also verzehrt oder eingefroren“. Außerdem hätten nicht alle Teilnehmer der Veranstaltung überhaupt einen Fisch gefangen.

Peta klassifiziert die Veranstaltung als ein „Wettfischen“, bei dem der Charakter des Wettbewerbs und nicht der Verzehr der Fische im Vordergrund stehe. Somit sei das „Wettfischen“ eine strafbare Handlung.

Dem widerspricht Dr. Thomas Speierl, Fischereifachberater beim Bezirk Oberfranken. Das traditionelle Königsfischen habe nichts mit einem Wettbewerb zu tun. Das Königsfischen sei von Tradition und hegerischen Hintergedanken getragen und werde durch das Gesetz gestützt. „Damit grenzt es sich gegen das Wettbewerbsfischen ganz eindeutig ab.“

Ein Wettbewerb sei solch eine Veranstaltung erst dann, wenn die Teilnahmegebühr zum einen den Preis der Tageskarte von etwa 20 Euro um ein vielfaches übersteigen würde. Und zum anderen, wenn es hohe Geld- oder Sachpreise zu gewinnen gäbe wie etwa 1000 Euro oder eine Reise. Beides trifft in dem Fall nicht zu: Der Fischerkönig in Selb hat einen Bierkrug als Preis bekommen. „Deshalb wird die Peta mit dieser Aktion in meinen Augen keinen Erfolg haben“, glaubt Dr. Thomas Speierl.

Der Selber Fischereiverein ist nicht der erste und nicht der einzige Fischereiverein, den die Tierrechtsorganisation angezeigt hat. „Wir zeigen alle an, die uns bekannt werden – ob durch Hinweise oder Zeitungsartikel“, erklärt Breining. Im vergangenen Jahr seien etwa 15, im aktuellen etwa fünf Vereine betroffen.

Michael Bursian steht dem Vorgehen der Tierschützer kritisch gegenüber. Der Vorsitzende des Fischereivereins Obere Saale findet, dass das Peta-Verhalten nichts mit seriösem Tierschutz zu tun habe. „Das Königsfischen hat eine lange Tradition und ist vielen gesetzlichen Regelungen unterworfen. An die halten sich die Angler.“ All die Verfahren, die Peta in diesem Zusammenhang angestoßen habe, seien eingestellt worden. „Das einzige Ziel dieser Organisation ist es, mit militanten Aktionen Aufmerksamkeit zu erregen,“ sagt er.