München - "Bei einer fachgerechten Verlegung von Erdkabeln können die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden, sodass im Regelfall keine dauerhaften Beeinträchtigungen zu erwarten sind", schrieb der zuständige Wirtschaftsstaatssekretär Franz Pschierer auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Reinhold Strobl. Um das Risiko irreversibler Bodenschäden durch Bau und Betrieb der Leitungen möglichst auszuschließen, werde es eine bodenkundliche Baubegleitung geben, deren Mindestanforderungen im Planfeststellungsbeschluss festgelegt würden. Nach Pschierers Darstellung soll der Boden für die unterirdische Stromtrasse schichtweise ausgehoben und anschließend wieder eingebaut werden. Damit bleibe die ursprüngliche Bodenstruktur erhalten. In Pilotversuchen hätten bislang "keine erheblichen Auswirkungen auf die Ertragsfähigkeit" festgestellt werden können. Ungeachtet dessen setze sich die Staatsregierung für eine "angemessene Entschädigung" der betroffenen Grundstückseigentümer ein. Derzeit liege die übliche Entschädigungshöhe für Erdkabel bei 20 bis 30 Prozent des Verkehrswerts der Fläche. Ernteausfälle während der Bauzeit sowie kurzfristig darauf folgende Aufwuchsschäden würden zusätzlich entschädigt, berichtete Pschierer.