Wieder einmal stand das Thema „Tritte gegen Kopf“ im Fokus der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg. Angeklagt sind zwei Rödentaler im Alter von 42 und 34 Jahren. Laut Anklageschrift sollen die Männer am 12. August 2023 vor einer Gaststätte in der Coburger Straße in Neustadt einen 36-jährigen Neustadter mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert haben. Eigentlich hatten die beiden Angeschuldigten nichts mit dem Opfer zu tun. Aber eben nur eigentlich. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen kam es zunächst vor der Gaststätte zu einem „Gerangel“ zwischen dem Opfer und dem zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Sohn des 42-Jährigen. Im Laufe dieser Auseinandersetzung gingen die beiden zu Boden. Aus der Gaststätte stießen die Angeklagten zu dem Szenario hinzu und meinten, dem 16-Jährigen helfen zu müssen. Der 42-Jährige befreite zunächst seinen Sohn aus der Umklammerung, der sich wiederum vom Ort des Geschehens entfernte. Statt es dabei zu belassen, nahm das Szenario an Geschwindigkeit auf. Der 34-jährige Fabian L. schlug nach Zeugenaussagen mit kräftigen Faustschlägen auf Oberkörper und Kopf des noch am Boden liegenden Geschädigten. Der 42-jährige Bastian B. trat zusätzlich auf den Kopf des Opfers ein. Erschwerend kommt hinzu, dass er bei dieser Aktion schwere Springerstiefel trug. Vor allem die Aussage eines 22-jährigen Zeugen belastete den 42-jährigen Angeklagten schwer. Der junge Mann sagte aus, dass er deutlich gesehen habe, wie der Angeklagte mit „intensiven“ Tritten zweimal den Kopf des Opfers getroffen habe. „Der Kopf ist nach hinten geflogen“, hielt der Zeuge fest.