Hof/Coburg/Bayreuth - Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen hat in Deutschland Tradition und einen hohen Stellenwert. Bereits die Weimarer Verfassung sah 1919 erstmals Arbeiterräte vor und nach den beiden Weltkriegen avancierte das Betriebsverfassungsgesetz zum einflussreichen Regelwerk über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für die Gewerkschaften ist die Einführung von Arbeitnehmervertretungen ein Erfolgsmodell.