Regional produzieren
Thomas Ritz erklärte am Montag, alle vom Landratsamt verhängten gesetzlichen Auflagen und Vorgaben zu erfüllen. Ihm gehe es ebenso wie seinem Kooperationspartner Wiesenhof um eine regionale und qualitativ hochwertige Produktion. Seinen guten Willen habe er im bisherigen Verfahren mehrfach unter Beweis gestellt, nannte Ritz die "freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung" als Beispiel.
Einer Klage der Gemeinde Ahorn sehe er, Ritz, mit Spannung entgegen. Der Argumentation von Bürgermeister Martin Finzel könne er nicht folgen. Schließlich müssten auch die Schweine aus dem genehmigten Mastbetrieb außerhalb Wohlbachs mit 40-Tonnern abtransportiert werden. "Ehrlich gesagt, sehe ich darin keinen großen Unterschied. Ich empfinde das eher als Ungleichbehandlung", sagte Thomas Ritz.
Bürgerinitiative kämpft weiter
Für die "Bürgerinitiative gegen eine Hähnchenmastanlage und für Umwelt Wohlbach/Ahorn im Landkreis Coburg" ist die vom Landratsamt Coburg erteilte Baugenehmigung nicht nachvollziehbar. "Wir lassen uns das nicht bieten", kündigte BI-Mitglied Elke Steinert weiteren Widerstand an. "Zumindest was meine Familie betrifft, werden wir gegen den Bescheid juristisch vorgehen." Seit Jahren verweise die BI auf gesundheitliche Folgen, die von Anlagen in dieser Größenordnung ausgehen. Außerdem werde die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt.
Ihre Befürchtungen sieht Elke Steinert nicht zuletzt durch jüngste Berichte über den Einsatz von Antibiotika in Hähnchenmastställen bestätigt, mit der Folge, dass die Keime Resistenzen entwickeln. Eine vor Kurzem veröffentlichten Studie zeige darüber hinaus auf, dass auch in der Umgebung von Ställen häufig resistente Keime anzutreffen seien.
Auslegung und Fristen
Eine Ausfertigung des 50-seitigen Genehmigungsbescheids liegt inklusive Auflagen, Begründung, standortbezogener Vorprüfung und Antragsunterlagen von Montag, 13. Februar, bis einschließlich Montag, 27. Februar, während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Coburg (Zimmer 237) und im Rathaus Ahorn (Zimmer 2) zur Einsichtnahme aus. Darauf weist das Landratsamt Coburg hin. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Klagefrist endet mit Ablauf des 27. März.
53 Auflagen und Vorgaben
Die Baugenehmigung müsse erteilt werden, wenn "es keine Gründe gibt, die dagegen sprechen", sagte Pressesprecher Dieter Pillmann. Im konkreten Fall habe es aus fachlicher Sicht des Landratsamts keine gegeben. Allerdings hat die Behörde Antragsteller Thomas Ritz 53 Auflagen/Vorgaben gemacht. Davon entfallen elf auf Lärmschutz, zwölf auf Luftreinhaltung, sieben beziehen sich auf das Bau- und sechs auf das Wasserrecht. Jeweils drei Vorgaben entfallen auf die Bereiche Gesundheitsschutz und Veterinärwesen. Neben sieben allgemeinen Vorgaben gibt es jeweils eine für das Abfallrecht sowie den Natur-, Brand- und Arbeitsschutz.