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Bewährung für Schläger

Mann verprügelt drei Gäste auf dem Weinfest. Einer davon ist nun halbseitig erblindet. Der 22-jährige Täter hat bereits zehn Einträge im Zentralregister.

Von Sabine Weinbeer

Haßfurt - Vier junge Leute haben vor dem Jugendschöffengericht in Haßfurt gestanden. Anlass war eine Schlägerei bei einem großen Weinfest im Landkreis. Der Hauptangeklagte verletzte dabei drei Menschen, einen so stark, dass dieser auf einem Auge blind bleiben wird. Drei Kumpels hatten mit Falschaussagen bei der Polizei versucht, ihn zu schützen. Die drei konnten schon nach einer Stunde gehen, der Hauptangeklagte wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Kurz vor 1 Uhr Nachts gab es am 10. Juli 2010 bei dem Weinfest eine Schlägerei, bei der der Angeklagte mit einer Weinflasche auf drei Männer einschlug. Zwei Opfer erlitten Gehirnerschütterungen und einen mittleren Basisbruch, kamen aber relativ glimpflich davon, denn der Nebenkläger, ein 21-jähriger Schüler aus Bamberg, wird auf seinem linken Auge blind bleiben. Derzeit kämpfen die Ärzte darum, das Auge als Organ zu erhalten.

Staatsanwältin Nora Reim verlas die Anklage auf mehrfache schwere beziehungsweise gefährliche Körperverletzung. Auch stand Beleidigung zweier Polizeibeamte und eine Körperverletzung am Februar 2011 in Knetzgau auf der Liste. Bei vier der fünf angeklagten Taten war der Konstruktionsmechaniker Heranwachsender, also unter 21. Heute ist er 22, hat ausgelernt und nach Aussagen seines Verteidigers Jochen Kaller auch aus seinen Taten gelernt.

Kurz nach dem Vorfall beim Weinfest musste er zwei Monate Jugendarrest absitzen, was ihm ein Warnschuss gewesen sei, ebenso wie die massiven Folgen der Schlägerei für den Nebenkläger. "Seitdem ist nichts mehr vorgefallen", so Kaller.

Noch vor der Beweisaufnahme wurde das Verfahren für eine Besprechung unterbrochen. Das Ergebnis war eine Absprache, wonach sich der Angeklagte im vollem Umfang schuldig bekennt, so dass auf die Aussagen von insgesamt 19 Zeugen verzichtet werden konnte. Auch die drei wegen Strafvereitelung angeklagten Männer konnten gehen. Die Verfahren wurden eingestellt, gegen einen ohne Auflagen, die anderen müssen jeweils 500 Euro in den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen.

Kaller erklärte, dass sein Mandant zugebe, drei Personen verletzt zu haben. Er sei allerdings der Meinung gewesen, mit der bloßen Faust zugeschlagen zu haben. Die Aktenlage und die Zeugenaussagen hätten ihn aber überzeugt, dass er mit der Weinflasche zugeschlagen hat. Wirklich erinnern könne er sich an den Zwischenfall nicht, vermutlich auch wegen seiner Alkoholisierung. Als einziger Zeuge saß der Nebenkläger vor Richter Kober, der vor allem nach den gesundheitlichen Folgen der Schlägerei fragte. Eine Augenklappe verdeckt das Auge. Der heute 21-Jährige erzählt, dass in Haßfurt seine Platzwunde genäht wurde. Auf dem Heimweg sei er dann ohnmächtig geworden. Vier Operationen folgten, doch auch eine künstliche Linse und ein künstlicher Glaskörper brachten das Augenlicht nicht zurück. Er hatte damals begonnen, den Führerschein zu machen - ob er jemals Auto fahren darf, steht noch in den Sternen.

Zehn Einträge ins Bundeszentralregister hat der Angeklagte bereits aufzuweisen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung, eine Körperverletzung, alles zwischen 2004 und 2008. Ermahnungen, Arbeitsauflagen und zwei Monate Jugendarrest waren die Bestrafungen dafür.

Die Jugendgerichtshilfe gab Einblick in die Vorgeschichte des Angeklagten. Nach Quali und Berufsvorbereitungsjahr habe er seine Lehre erfolgreich beendet und plane durch nebenberufliche Kurse sich zum Techniker weiter zu bilden. In jüngeren Jahren sei er Fußballer gewesen, dann sei "seine Freizeit einige Jahr nicht sehr strukturiert gewesen", in diese Zeit fallen auch die aktenkundigen Vorfälle. Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, dass er wohl ein tiefsitzendes Trauma habe, dem er sich aber nicht stellen wolle.

Alkohol und Aggression seien über einige Jahre sein einziges Ventil gewesen. Seit der Schlägerei beim Weinfest sei er nicht mehr auffällig gewesen, sei auch wieder sportlich aktiv. Aufgrund erheblicher Reife-Verzögerungen plädierte die Jugendgerichtshilfe für die Anwendung des Jugendstrafrechts auf alle vier angeklagten Taten.

Das sah auch die Staatsanwältin so, die dem Angeklagten das Geständnis und die Alkoholisierung als strafmildernd anrechnete. Negativ schlugen die zehn Einträge im Zentralregister und die sehr schwere Verletzung des Nebenklägers zu Buche. Sie beantragte zwei Jahre auf Bewährung wegen der guten Sozialprognose. Ein halbes Jahr mehr forderte die Nebenklage. Als Auflagen forderte die Staatsanwältin die Zahlung von 2 000 Euro als Vorgriff auf Schmerzensgeldansprüche des Opfers.

Rechtsanwalt Kaller schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Auch er plädierte für Bewährung, denn "nur wenn mein Mandant arbeitet, kann er wenigstens finanziellen Schadensersatz leisten". Das Urteil lautete dann auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit den beantragten Auflagen. Für zwei Jahre wird dem Verurteilten ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Während der gesamten drei Jahre Bewährung hat er Weinfest-Verbot.

Nur wenn mein Mandant arbeitet, kann er wenigstens finanziellen Schadensersatz leisten

Rechtsanwalt Jochen Kaller


    
    

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