zuletzt bearbeitet: 24.05.2012 02:34 Uhr
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Falsches Spiel fliegt auf
Unwahre Aussagen vor Gericht kommt einem 47-Jährigen teuer zu stehen. Der Anstifter kassiert dafür acht Monate ohne Bewährung.
Haßfurt - Ein 47-jähriger Mann aus dem Maintal wollte seinem Kumpel eine Gefälligkeit erweisen. Die bestand ausgerechnet darin, für den anderen vor Gericht den Entlastungszeugen zu spielen. Bei solchen Delikten - auch wenn der Zeuge nicht vereidigt wird - versteht Justitia keinen Spaß.
Das Verhalten kommt dem 47-Jährigen aus dem Maintal teuer zu stehen. Denn eine falsche Zeugenaussage ist häufig der Grund für ein Fehlurteil. Dann kommt es dazu, dass ein Schuldiger freigesprochen oder aber ein Unschuldiger verurteilt wird. Insofern sollte man sich dringend davor hüten, dem - vielleicht noch so guten - Freund den "Gefallen" zu tun, vor Gericht für ihn falsch auszusagen.
Was war geschehen? Ein 36-jähriger Mann, ebenfalls im Maintal zu Hause, bezog seit 1. Januar 2009 Sozialleistungen in Form von Hartz-IV von der Arge, dem heutigen Jobcenter.
Doppelt abkassiert
Schon zwei Wochen später nahm er eine Arbeit an, was er dem Amt jedoch verschwieg. Und so kassierte er in der Folgezeit doppelt: seinen Arbeitslohn und die Stütze. Natürlich flog irgendwann der Betrug auf und der Schwindler landete im Juli 2010 vor dem Amtsgericht.
Da er schon öfter vor dem Kadi stand, drohte ihm als Wiederholungstäter bei einer Verurteilung sogar eine Haftstrafe. Um dem zu entgehen, suchte er einen Entlastungszeugen.
Sohn angestiftet
Und fand ihn in dem älteren Familienvater, der damals vor dem Richter falsch aussagte, dabei gewesen zu sei, als der Angeklagte telefonisch seine Arbeitsaufnahme gemeldet habe. Außerdem überredete der Vater noch seinen damals 20-jährigen Sohn, ebenfalls vor Gericht zu lügen.
Als die Polizei die Angaben überprüfte, war das abgekartete Spiel schnell beendet und alle drei Beteiligten wurden wegen falscher uneidlicher Aussage, Anstiftung dazu beziehungsweise wegen Strafvereitelung angeklagt. Strafmildernd wirkte sich für Vater und Sohn aus, dass sie ein volles Geständnis ablegten und strafrechtlich bislang über eine weiße Weste verfügen.
Mit einer Jugendstrafe von 80 Sozialstunden und 200 Euro Geldauflage kam der Sohn noch am glimpflichsten davon. Seinem Vater dagegen, der neben der eigenen falschen Aussage auch seinen Sohn angestiftet hatte, brummte Richter Martin Kober eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Am härtesten traf es denjenigen, der alles ins Rollen gebracht hatte. Als mehrfach Vorbestrafter und "Bewährungsversager", wie die Staatsanwältin formulierte, muss er für seine Anstiftung acht Monate ins Kittchen.
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