zuletzt bearbeitet: 20.09.2011 19:18 Uhr
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Abkürzung zur Dorfmitte bleibt gesperrt
Der 2007 geschlossene Waldweg in Tschirn bleibt unbegehbar. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth weist die Klage eines Anwohners gegen die Gemeinde Tschirn zurück.
Bayreuth/Tschirn - Der Waldweg in Tschirn kann auch zukünftig nicht mehr als Abkürzung in die Dorfmitte genutzt werden. Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat am Dienstag die Klage eines Anwohners gegen die Gemeinde Tschirn abgewiesen. Der Kläger ist Vertreter einer Interessengemeinschaft von Anliegern. Diese wollte erreichen, dass der ehemalige Weg, der nach dem Ausbau der Staatsstraße 2200 im Jahr 2007 geschlossen worden war, wieder hergestellt wird.
Vor ein paar Wochen hatte sich das Gericht bei einer Ortsbegehung selbst eine Bild gemacht. Richter Gerd Lederer urteilte, dass die damals aus Sicherheitsgründen durchgeführte Maßnahme des Straßenbauamtes und der Gemeinde rechtsmäßig gewesen sei. Das Recht der Anlieger sei nicht verletzt worden. Sowohl für den Fahrzeugverkehr, als auch für Fußgänger seien neue Wege geschaffen worden. Der Vorsitzende Richter gab jedoch zu: "Es ist eine sehr schwierige Situation".
Zum Hintergrund: Bis zum Jahr 2007 befand sich die Ortsstraße von Tschirn in einem schlechten Zustand und besaß rechts und links keinen Gehsteig. Der Waldweg führte kurz nach einer starken Rechtskurve von links direkt auf die vom Schwerlastverkehr stark frequentierten Strecke. Fußgänger nutzten den Waldweg, um in die nur einige Meter entfernte Ortsmitte zu gelangen.
Das Straßenbauamt forderte die Gemeinde damals auf, den Weg aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen zu sperren. Die Gemeinde kam dieser Forderung nach und baute im Gegenzug einen Ausweichweg, der allerdings sehr stark ansteigt. Zudem ist der neue Weg, der auch den Straßenverkehr in die Ortsmitte leitet, 500 Meter länger, als der vorherige. Die Anliegern kritisierten dass dessen Nutzung vor allem älteren Menschen, Rollstuhlfahrern oder Müttern mit Kinderwägen schwer falle.
Bürgermeister Peter Klinger sagte den Verwaltungsrichtern, dass ihm bewusst sei, dass der steile Ersatzweg keine befriedigende Lösung sei. Damals sei die Gemeinde aber gewissen Zwängen unterworfen gewesen. Der Ausbau der Staatsstraße habe Priorität gehabt.
Aufgrund der topographischen Lage Tschirns, habe der neue Weg nicht anders gelegt werden können. Zwar bestehe heute noch die Möglichkeit, die Steigung etwas zu begradigen. Dazu müsste der ein oder andere Anlieger jedoch bereit sein, Teile seines Grundstückes an die Gemeinde zu verkaufen. Verhandlungen mit den Eigentümern seien bisher aber erfolglos geblieben.
Richter Gerd Lederer stellte fest, dass, sich das Sicherheitsrisiko sogar erhöhen könnte, wenn man den ehemaligen Waldweg wieder herstellen würde. Möglicherweise würden die Fußgänger dann nämlich nicht mehr auf der linken Seite in den Ort laufen, sondern die viel befahrenere Straße überqueren, um zu dem auf der rechten Seite liegenden neu angelegten Gehsteig an der Staatsstraße zu gelangen.
Richter Gerd Lederer erinnerte sich, dass bei der Ortsbegehung von einem Bürger eine Untertunnelung der Straße gefordert worden war. Der Richter sagte aber: "Das rechtfertigt den Aufwand nicht". Lederer verlieh in seinem Urteilsspruch der Hoffnung Ausdruck, dass nach der Abweisung der Klage Grundstückseigentümer bereit sein könnten, Flächen für die Abflachung des Weges zur Verfügung zu stellen. dd
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