Kronach Banken müssen Gebühr zurückzahlen

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für Verbraucher, die in den vergangenen zehn Jahren einen Privatkredit aufgenommen haben, bares Geld. Ein Schreiben an die Bank reicht normalerweise aus, um die Bearbeitungsgebühr inklusive Zinsen zurückzufordern. Foto: Archiv

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bearbeitungskosten für Privatkredite unzulässig sind. Wer sie vor weniger als zehn Jahren bezahlt hat, kann sie nun wieder einfordern. In den Kronacher Geldinstituten herrscht wenig Verständnis für das Urteil.

 
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