zuletzt bearbeitet: 29.06.2012 04:21 Uhr
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Gäste gegen Security: Betriebsfeier mit jähem Ende
Eine Schlägerei beim Kronacher Freischießen hat ein gerichtliches Nachspiel. Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes soll einen Firmenchef angegriffen haben, der bei einer Rangelei eingreifen wollte. Das Verfahren wird eingestellt.
Kronach - Zu einer aufsehenerregenden Schlägerei zwischen mehreren Gästen und Sicherheitspersonal ist es an einem Samstag im Jahr 2011 auf dem Kronacher Freischießen gekommen. In einer Bierhalle war damals eine Betriebsfeier aus dem Ruder gelaufen. Ein Verfahren gegen den damaligen Störenfried ist vor einigen Wochen gegen Geldauflage eingestellt worden. Jetzt musste jedoch ein 46-jähriger Mitarbeiter einer Security-Firma wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Mann aus dem Landkreis Bayreuth soll damals den Chef des Unternehmens aus dem Landkreis Kronach, das zur Feier geladen hatte, ohne Grund von hinten angegriffen und verletzt haben. Auch dieses Verfahren am Kronacher Amtsgericht wurde am Donnerstag nach umfangreicher Beweisaufnahme eingestellt. Der Angeklagte muss jedoch 1500 Euro an die Gefangenenseelsorge bezahlen. Richter Stefan Wolf gab ihm diesen Ratschlag mit auf den Weg: "Ein Sicherheitsdienst muss immer die Übersicht behalten, Gewaltausschreitungen müssen anders gelöst werden."
Platzwunde
Der 46-Jährige soll damals auf dem Festplatz den 42-jährigen Chef, der sich zu den rangelnden Personen begeben wollte, von hinten gepackt und gegen einen Ausschankwagen geschleudert haben. Der Angegriffene habe sich eine Platzwunde zugezogen. Der Security-Mitarbeiter schilderte vor Gericht noch einmal seine Sicht der Dinge. So habe der geschädigte Unternehmer damals mit seinen Mitarbeitern kräftig gefeiert und getrunken, wobei ein Teil der Belegschaft andere Gäste in der Halle belästigt haben sollen. Ermahnungen hätten nicht gefruchtet.
Später sei es vor der Halle zwischen einem aufmüpfigen Feiernden und einem Security-Kollegen zu einer Schlägerei gekommen. Er selbst habe beobachtet, wie der Firmenchef auf einen seiner am Boden liegenden Kollegen, der bereits am Knie verletzt war, zugerannt sei und versucht habe, diesem noch einen Fusstritt zu verpassen. "Ich habe ihn nur weggezogen", sagte der Angeklagte. Dieser sei dabei bedauerlicherweise gegen einen Tisch geflogen und habe sich daran verletzt.
Anders sah der geschädigte Unternehmenschef den Sachverhalt. So habe man ihn damals in der Halle informiert, dass einer seiner Mitarbeiter verletzt auf dem Festplatz herumliege. Als er nach dem Rechten sehen wollte, habe der Angeklagte ihn sofort von hinten gepackt und mit beiden Händen weggeschleudert, so dass er gegen die Ausschanktheke geprallt sei. "Ich weiß, dass ich nicht treten wollte, das schwöre ich", beteuerte der 42-Jährige. Die Szenerie vor der Bierhalle beschrieb er so: "Das war eine pure Gewaltausübung gegenüber anderen Menschen."
Geldauflage
Alle Zeugen aus dem Lager des Geschädigten sowie eine Bedienung gaben vor Gericht an, dass der Unternehmer nicht den Anschein erweckt habe, zutreten zu wollen. Lediglich ein Zeuge glaubte, dass eine Person, die die Kleidung des Chefs trug, versucht habe, einen am Boden liegenden Menschen zu treten. Allerdings beschrieb er auch das Verhalten des angeklagten Securitymannes anders als jener selbst.
Die Anwältin des Angeklagten forderte die Vernehmung von weiteren Security-Mitarbeitern. Nach einem Gespräch unter sechs Augen wurde des Verfahren gegen die bereits erwähnte Geldauflage jedoch eingestellt. dd
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