Kronach - Ein 54 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Kronach muss wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 1000 Euro bezahlen. Der Mann hatte sich nach Meinung des Amtsgerichts Kronach nicht ausreichend um seinen nach einem Unfall gehbehinderten, inkontinenten und kranken Hund gekümmert. Zur Verhandlung kam es, weil der Landwirt einen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl eingelegt hatte. Nach der Beweisaufnahme nahm er diesen auf Anraten des Gerichts zögerlich und mürrisch zurück. Es bestand für ihn die Gefahr, ansonsten eine noch höhere Strafe zu bekommen.