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Schausteller muss 3000 Euro bezahlen

Das Landgericht stellt das Verfahren gegen den Chef eines Fahrgeschäfts ein. Sein Gehilfe bleibt jedoch weiterhin angeklagt.

Von Dagmar Dietrich

Kronach/Coburg - Das Landgericht Coburg hat am Freitag das Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen den 40 Jahre alten Inhaber eines Fahrgeschäfts unter Auflage einer Zahlung von 3000 Euro eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, 2011 beim Kronacher Freischießen gemeinsam mit seinem 33-jährigen Gehilfen einen angetrunkenen Gast nach einem Streit um zwei Bierkrüge geschlagen und verletzt zu haben (die NP berichtete). Der Prozess gegen den Gehilfen, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll am 28. Juni fortgesetzt werden.

Am zweiten Verhandlungstag am Freitag kam zunächst das mutmaßliche Opfer zu Wort. "Ich bin froh, dass die Polizei gekommen ist, möglicherweise wäre es sonst viel schlimmer ausgegangen", sagte der 27 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Kronach. Der Inhaber des Fahrgeschäfts hatte zuvor angegeben, zuerst von dem 27-Jährigen provoziert und getreten worden zu sein. Der 33 Jahre alte Mitangeklagte gestand, zwei bis drei Tritte ausgeteilt zu haben.

Ärger nach Karussellfahrt

Der Geschädigte schilderte den Tathergang wie folgt: Zu später Stunde habe er sich damals entschlossen, mit dem Karussell zu fahren. Freundlich habe er am Stand nachgefragt, wo man währenddessen die Krüge abstellen dürfe. Nach der Fahrt seien sie verschwunden gewesen. Zwischen ihm und dem Inhaber des Fahrgeschäfts sei es dann zu einer hitzigen Diskussion gekommen. "Ich sagte, ich will die Gläser wieder haben. Es ging ums Prinzip." Er gab zu, im Streit einen Palmwedel aus der Karussell-Deko herausgerissen zu haben. Dann sei er von dem Eigentümer geschubst worden und aufgrund dessen auf dem nassen Boden ausgerutscht. "Es wurde auf mich eingeschlagen und eingetreten." Der 27-Jährige vermutete, dass zwei Personen ihm Fußtritte verpassten. "Wer was gemacht hat, kann ich nicht sagen", schränkte er ein.

Keine Tritte gesehen

Der vorwiegende Teil der Zeugen informierte, dass man den Chef auf dem Geschädigten sitzend und schlagend gesehen habe. Tritte bestätige dagegen niemand. Lediglich der Gehilfe habe mehrmals auf den Mann eingetreten. Eine Polizeibeamtin erinnerte sich, dass sie von kreischenden Besuchern auf die Schlägerei aufmerksam gemacht wurde.

Ein Sachverständiger informierte, dass keine DNA-Spuren an den Füßen des Schaustellerchefs zu finden gewesen seien. Dennoch könne man nicht ausschließen, dass er zugetreten habe - aber es müsse Tritte gegeben haben: "Die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich, dennoch hätten die Tritte zu schlimmen Kopfverletzungen führen könnte", sagte eine weitere Gutachterin.

Der Anwalt des 40-Jährigen schlug dem Gericht vor, das Verfahren gegen seinen Mandanten gegen eine Geldauflage von 3000 Euro einzustellen. Nebenklägervertreter Helmut Geiger sprach sich dagegen aus. Das Gericht stimmte dem Antrag der Verteidigung jedoch weitgehend zu.

    
    

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