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Unfall-Fahrerin droht schwere Strafe

Der tödliche Unfall bei Kulmbach wird Folgen haben: Die Polizei ermittelt jetzt wegen zahlreicher Vergehen gegen eine 20-Jährige.

Von Melitta Burger

Kulmbach/Kronach - Auch zwei Tage nach dem schrecklichen Unfall, bei dem eine angetrunkene 20-Jährige mit ihrem Auto einen Fußgänger erfasst, schwerstens verletzt und zunächst hilflos im Straßengraben liegengelassen hatte (Neue Presse vom 6. August), ist die Polizei mit ihren Ermittlungen noch nicht wesentlich vorangekommen. Das Ergebnis der Obduktion des 30-jährigen Opfers aus dem Landkreis Kronach liegt seit Montagmittag vor. Details müssen jetzt ausgewertet werden. Auch der vom Staatsanwalt beauftragte Gutachter ist erst am Anfang seiner Ermittlungen nach der Unfallursache und dem Verlauf dieses tragischen Zusammenstoßes.

Die Polizei gibt sich bedeckt angesichts des jugendlichen Alters der Unfallverursacherin. Sie gilt nach dem Gesetz als Heranwachsende und diese stehen unter besonderem Schutz. Aus diesem Grund wird wohl auch, anders als sonst üblich, der Promillewert nicht genannt. Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky wies im Gespräch mit der Frankenpost lediglich darauf hin, dass der Wert, wenn er sich auch in der Blutprobe so bestätige, wie es der Atemalkoholtest ergeben hat, wohl eindeutig im Bereich einer Straßenverkehrsgefährdung liege.

Flucht und Trunkenheit

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nach Auskunft von Thomas Janovsky gegen die junge Frau wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung sowie wegen Unfallflucht und einer Trunkenheitsfahrt. Denn zunächst war die junge Frau nach dem Anstoß nach Hause gefahren und erst später mit einem Angehörigen in dessen Auto an die Unfallstelle zurückgekehrt.

Mehr als eine halbe Stunde lag der schwerstens verletzte 30-jährige Schreiner am frühen Samstagmorgen unversorgt im Straßengraben neben der B 85 bei Ziegelhütten. Das Thema, ob der Mann hätte gerettet werden können, wenn sofort Hilfe geholt worden wäre, wird vermutlich nicht mehr endgültig geklärt werden können: "Die Sektion hat nicht sicher erbracht, ob der Mann überlebt hätte, wenn sofort ein Notarzt gerufen worden wäre", gibt der Leitende Oberstaatsanwalt Auskunft. Gewiss wird die Polizei auch der Frage nachgehen, ob die Fahrerin wirklich gedacht hat, mit einem Tier zusammengestoßen zu sein und warum sie dann doch eine gute halbe Stunde später mit einem Verwandten wieder an den Unfallort zurückgekehrt ist.

Welches Strafmaß der jungen Frau aus dem Landkreis Kulmbach droht, wird nun davon abhängen, ob sie als Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht oder als Erwachsene behandelt wird. Sollte die 20-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, muss sie im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen. Aber so weit ist das Verfahren noch lange nicht. Sicher wird irgendwann in nächster Zeit die Jugendgerichtshilfe die Unglücksfahrerin begutachten.

    
    

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