zuletzt bearbeitet: 14.07.2012 06:01 Uhr
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Grillen müssen die Nachbarn dulden
Lichtenfels - Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss normalerweise von den Nachbarn geduldet werden. So Lichtenfelser Mieterverein bei seinem letzten Beratungsabend in der Gaststätte "Wallachei" in Lichtenfels.
"Ein Verbot kommt", so Vorsitzender Siegfried Weber, "nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß oder Wärme kommt". Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn der beim Grillen im Garten eines Mehrfamilienwohnhauses entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn dringe.
Grundsätzlich könne das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohneigentumsanlage nicht verboten werden. Letztlich komme es jedoch auf den Einzelfall an. Strengere Regelungen gelten laut Mieterbund für das Grillen auf Balkon oder Terrasse. Im Mietvertrag könne das Grillen mit Holzkohle wie auch mit Elektrogrills auf dem Balkon untersagt werden. Ziehe Qualm in die Nachbarwohnung, sei das verboten und verstoße gegen das Immissionsschutzgesetz.
Der Geräuschpegel, so erläuterte der Mieterverein, sollte nach 22 Uhr reduziert werden. Grillen und Feiern sei aber nach 22 Uhr nicht untersagt. Freunde, Nachbarn und Verwandte dürften auch auf den Balkon eingeladen werden. Hier könne gemeinsam gegessen, getrunken und gefeiert werden, solange die Nachbarn insbesondere deren Ruhebedürfnis ab 22 Uhr, nicht beeinträchtigt werden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass sich laute Gespräche, Lachen oder Musik auf dem Balkon oder im Freien stärker auswirken sowie störender empfunden werden als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen. pz
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