zuletzt bearbeitet: 23.02.2012 05:57 Uhr
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Kamikazefahrt mit 2,76 Promille
Ein 30-Jähriger verursacht Unfall. Das Gericht hält eine Bewährungsstrafe für angemessen.
Lichtenfels - "Sie haben einen filmreifen Auftritt hin gelegt. Wenn man die Unfallsituation ansieht, waren hier mehrere Schutzengel im Einsatz". So kritisierte am Mittwoch Staatsanwalt Norbert Spindler vor dem Lichtenfelser Amtsgericht einen 30-jährigen Mann aus dem Landkreis Lichtenfels. Der Facharbeiter hatte am 23. September 2011 kurz vor 17 Uhr stockbetrunken am Ortsausgang von Schney einen schweren Unfall verursacht, in den gleich zwei unbeteiligte Fahrzeuge verwickelt waren. Der Sachschaden betrug 14 000 Euro. Der Angeklagte hatte nach einem einschlägigen Trunkenheitsdelikt seinen Führerschein gerade ein halbes Jahr wieder.
Amtsgerichtsdirektor Armin Wagner verdonnerte den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldauflage von 1500 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Der Grund: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Trunkenheit und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen. Sofort nach dem Unfall in Schney war den mit damals 2,76 Promille betankten Unfallverursacher die Fahrerlaubnis "geknipst" worden. Nun muss er weitere 15 Monate zu Fuß gehen.
Der Facharbeiter war damals in der Ortsmitte mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, als er versuchte, auf Höhe eines Kreditinstitutes eine Autofahrerin zu überholen, die nach links abbiegen wollte. Der 30-Jährige hatte dabei den Wagen einer entgegenkommenden Rentnerin übersehen. Und so kam es dann zum folgenschweren Crash. Glück im Unglück für die Beteiligten: die Hauptgeschädigte und deren Beifahrer kamen mit leichteren Verletzungen davon, die Überholte und der Unfallverursacher mit Schocks und Schrecken.
Kleinlaut gab der Angeklagte die Vorwürfe des Staatsanwaltes zu und bereute: "Es war ein Blödsinn!" Damals habe er einem Bekannten beim Bauen geholfen und dabei zu tief ins Glas geguckt. Der Richter: "Sie haben die Baustelle ja ziemlich feucht aufgeräumt, dass gibt Häuser von Hundertwasser, ohne gerade Mauern". Der 30-Jährige: "An den Unfall kann ich mich nicht mehr erinnern, irgendwann hat es gekracht."
Die Geschädigte, die gerammt worden war, erinnerte sich, dass der Angeklagte voll auf sie zu gesteuert sei und es dann einen riesigen Schlag getan hatte. Die Linksabbiegerin glaubte, dass der Angeklagte sehr schnell gefahren sei. "Er hat gezittert und hat geschwitzt," beschrieb ein Polizeibeamter den Zustand des Angeklagten bei der Unfallaufnahme. Und: "Zuerst haben wir gedacht, er hat einen Schock, dann haben wir aber den Schock gerochen."
Eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und 1200 Euro Gedlauflage für eine gemeinnützige Einrichtung sowie einen Führerscheinentzug von 18 Monaten hatte der Staatsanwalt gefordert. Verteidiger Thomas Weckbrodt stellte die Bewährungsstrafe ins Ermessen des Gericht. dd
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