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Unkalkulierbar und frivol?

Drei Unternehmen geben ein Angebot für den Bau eines Parkhauses am Klinikum ab. Nur eine Firma liegt im Rahmen der Kostenplanung. Die gewählte Form der Ausschreibung soll Risiken in sich bergen. Das Landratsamt widerspricht.

Von Mathias H. Walther
  • Andreas Grosch
  • Das geplante Parkhaus (gelbe Fläche) wird mit vier Ebenen unterhalb des Klinikneubaus (grüne Fläche) liegen.
  • Konrad Fischer
  • Christian Meißner
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Lichtenfels - Das mit 4,13 Millionen veranschlagte Parkhaus am Helmut-G.-Walther-Klinikum dürfte ohne große Kostensteigerung gebaut werden können. Zumindest, wenn der preisgünstigste Anbieter mit seinen veranschlagten 4,3 Millionen Euro den Zuschlag bekäme. Auf eine diesbezügliche Entscheidung wird das Unternehmen jedoch ebenso warten müssen wie zwei weitere Anbieter. Die liegen laut Submissionsergebnis mit 7,55 und 9,20 Millionen Euro aber deutlich über ihrem Mitbewerber. Vonseiten des Landratsamtes war eine Kommentierung der Angebotspreise mit Hinweis auf das noch laufende Wertungsverfahren nicht zu erhalten. "Die Entscheidung und die Auftragsvergabe wird der Bauausschuss Klinikum aber aller Voraussicht nach erst kurz vor der Sommerpause bekannt geben", so Landrat Christian Meißner am Donnerstag auf Anfrage der Neuen Presse.

Das Parkhaus, das im Vorfeld des geplanten Klinik-Neubaus entstehen soll, wird eine dreischiffige, 340 Stellplätze auf vier Ebenen umfassende Großgarage in Stahlverbundbauweise sein. Eine spätere Nachrüstung des nicht überdachten oberen Parkdecks mit einer Dachkonstruktion, auf der eine Fotovoltaikanlage angebracht werden kann, ist vorgesehen. So steht es in den Unterlagen der europaweiten Ausschreibung, die am 17. März veröffentlicht wurde. Angebote haben letztlich drei Unternehmen aus Mittelfranken und aus dem Landkreis Lichtenfels eingereicht. Submissionstermin war am 2. Mai.

Auf Kritik stößt indes die Art der gewählten Ausschreibung. Die steht nach Ansicht des Hochstadter Architekten Konrad Fischer im Widerspruch zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Dies insbesondere, weil durch die Nennung sogenannter Leitprodukte für "Allerweltsprodukte" wie beispielsweise Pflastersteine und Lacke gegen das Neutralitätsgebot und "die bei geförderten Projekten unabdingbaren haushaltsrechtlichen Vorgaben verstoßen" werde - mit der Folge drohender Fördermittelzurückzahlung im Prüfungsfall. Der streitbare Hochstadter sieht in der gewählten Funktionalausschreibung ein "enormes unkalkulierbares Risiko für den Landkreis", auch weil seiner Meinung nach Bauleistungen nicht ausreichend vorgeplant und beschrieben seien. Dadurch seien das Projekt verteuernde Nachforderungen vonseiten des Auftragnehmers an den Bauherrn vorprogrammiert. Fischer: "Ich nenne das ein frivole Ausschreibung. Getreu dem Motto "wir wissen zwar nicht, was dich erwartet, aber kalkulieren musst du". Und der in den Ausschreibungsunterlagen fehlende Hinweis auf eine "angemessene Entschädigung", die den bei der Funktionalausschreibung umfangreich planenden Bietern nach VOB zustehe, dürfte nach Fischer erklären, warum so überraschend wenige Angebote eingegangen seien.

Bedenken, die im Landratsamt zur Kenntnis genommen, aber nicht überbewertet werden. Zum Ausschreibungsverfahren teilt Pressesprecher Andreas Grosch auf Nachfrage der Neuen Presse mit: "Die Funktionalausschreibung wurde gewählt, um den am Klinikum Lichtenfels herrschenden Parkplatznotstand - es lagen bereits Beschwerden von Patienten und Besuchern des Klinikums bei der Geschäftsführung und bei Landrat Christian Meißner vor - schnell und dauerhaft zu beseitigen."

Im Rahmen der Funktionalausschreibung sei versucht worden, die optimale Lösung zur Gewinnung von zusätzlichen Parkplatzflächen unter Beachtung der geografischen Gegebenheiten - Hanglage und anderes - auf wirtschaftlicher Basis zu finden. Zur Erleichterung der Angebotsabgabe durch die Anbieter seien den Ausschreibungsunterlagen die bereits beim Bauherrn vorliegenden Unterlagen wie Baugrunduntersuchung, Geländeschnittplan und acht weitere Planungsunterlagen beigegeben worden, sodass alle Bieterfirmen mit den Geländedaten hätten arbeiten und kalkulieren können.

Auf vermutete Widersprüche zur VOB und entsprechende Fachartikel - unter anderem im Geschäftsbericht 1996 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes - angesprochen, betont man im Landratsamt: "Auch in der Rechtsprechung wird eine Funktionalausschreibung im Bereich des ,industrialisierten Bauens' als zweckmäßig angesehen, wenn es sich um Bauten des Massenbedarfs handelt, die mehrfach in der gleichen Ausführung errichtet werden sollen. Die ausgeschriebene Modulbauweise wurde bereits mehrfach realisiert und hat ihre Alltagstauglichkeit unter Beweis gestellt."

Spezifische Vorgaben zur verbindlichen Verwendung von Produkten bestimmter Hersteller seien nicht gemacht worden. Sofern ausnahmsweise eine Leistung nicht genau und allgemeinverständlich beschrieben werden konnte, sei lediglich auf ein mögliches (Leit-)Produkt hingewiesen worden. Gleichwertige Produkte hätten jedoch auch angeboten werden können.

Außerdem könnten Systemanbieter aufgrund ihrer Spezialisierung häufig ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben, als es "konventionellen" Bauunternehmen möglich sei. Um keinen potentiellen Anbieter zu benachteiligen, seien zur ausgeschriebenen Modulbauweise auch Alternativangebote zugelassen worden. Dadurch sei der Bieterkreis erweitert und somit der Wettbewerb gesteigert worden.

Den Parkplatznotstand schnell und dauerhaft beseitigen.

Pressesprecher Andreas Grosch


Der Auftrag wird noch vor der Sommerpause vergeben.

Landrat Christian Meißner


Ich nenne das eine frivole Ausschreibung mit Risiken für den Kreis.

Architekt Konrad Fischer


Problemlösung bleibt dem Bieter vorbehalten

Bei einer Funktionalausschreibung handelt es sich um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Auftraggeber eine Problemstellung vorgibt und es dem Bieter überlässt, wie er diese lösen möchte. Der Bieter muss prüffähige Unterlagen einreichen, die es dem Bauherrn ermöglichen, unter anderem die Qualität, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen, damit dann eine Entscheidung für die annehmbarste Variante getroffen werden kann.

Der Bieter haftet im Falle der Auftragserteilung dafür, dass sein herzustellendes Werk für den ausgeschriebenen Zweck tauglich ist und hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung bei Planungs- und Baumängeln, welche bei der Ausführung eventuell in seinem Planungs- und Verantwortungsbereich entstehen.


Mayerhofer: "Deutliche Risiken"

Revisionsdirektor Dipl.-Ing. Werner Mayerhofer, Referent für Ingenieur- und Tiefbau beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, hat 1996 den Beitrag "Funktionalausschreibung im Vergleich" verfasst. Darin kommt er unter anderem zu folgender Einschätzung: "Sie (die Funktionalausschreibung, Anm. d. Red.) birgt für den Auftraggeber aber deutliche Risiken, weil er bei ihr die Angebote fachlich, konstruktiv und in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit nur äußerst schwer richtig bewerten kann."

Und: "Ausschreibungen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm nach den Grundsätzen der VOB/A bieten die besseren Voraussetzungen für einen sachgerechten Wettbewerb. Die Angebote ... führen zu einem vergleichbaren Wettbewerbspreis."


    
    

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