COBURG - Jahrelang galt er als Gallionsfigur der Coburger Behindertenarbeit. Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker ließen sich nur allzu gerne mit ihm fotografieren. Jetzt steht der Mann gemeinsam mit seiner Frau vor Gericht. Der Vorwurf: Vorsätzliche Untreue. Um stolze 113 000 Euro sollen sie gemeinschaftlich den Verein Behindertenselbsthilfe Coburg geschädigt haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab sich redlich Mühe und ratterte die Zahlen in bewundernswerter Schnelligkeit herunter. Trotzdem dauerte die Verlesung der Anklageschrift mehr als eine halbe Stunde. In 113 Fällen soll sich das Ehepaar aus Geldern des Vereins bereichert haben. Durch überzogene und nicht genehmigte Gehaltszahlungen an die Ehefrau ebenso wie durch Mietzahlungen für die Nutzung der Privatwohnung als Vereinsbüro.
Insgesamt, so die Anklage, soll die gelernte Physiotherapeutin als Sekretärin ihres seit einem Badeunfall im Jahr 1979 auf den Rollstuhl angewiesenen Mann rund 82 000 Euro zu viel Gehaltszahlungen erhalten haben. Angewiesen vom Vereinskonto, auf das er als Vorsitzender Zugriff hatte. Wie ein als Zeuge gehörter Kriminalbeamter aussagte, könne man für die 20-Stunden-Tätigkeit großzügig bemessen ein Salär von 1600 Euro veranschlagen. Geflossen sei jedoch weitaus mehr. Die Anklagevertretung sagt, es habe Monate gegeben, in denen zwei- bis dreitausend Euro mehr vom Vereinskonto auf das Gehaltskonto transferiert worden seien.
Außerdem soll der Mann namens des Vereins Mietzahlungen im Gesamtumfang von rund 32 000 Euro auf sein eigenes Konto vorgenommen haben. Und dies, ohne dass ein entsprechender Mietvertrag vorgelegen habe. Ebenfalls soll der Angeklagte eine Büroeinrichtung auf Kosten der Behindertenselbsthilfe eigenmächtig angeschafft und in seine Privatwohnung gestellt haben. Vorgänge, die die Staatsanwaltschaft als vorsätzlich begangene Untreue zu Lasten der als gemeinnützig anerkannten Behindertenselbsthilfe einstuft.
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Entlastung erhalten
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Die Beklagten sehen das freilich anders. Die Gelder, so betonen sie, hätten ihnen zugestanden. Schließlich, so erklärte einer ihrer Verteidiger, hätte die Frau ihren Mann aufgrund dessen Behinderung bei seiner Tätigkeit als Vorsitzender praktisch rund um die Uhr und auch an Wochenenden zur Seite gestanden. Und was die Miete anbelange, so habe es schließlich einen Mietvertrag gegeben, der vom Vereinskassier gegengezeichnet worden sei. Das Schriftstück allerdings sei nicht auffindbar, man wisse nicht wo es sich befinde.
Überhaupt, so die Verteidigung, sei dem Angeklagten in seiner Funktion als Vorsitzender der Behindertenselbsthilfe bis zum Jahr 2004 von den Mitgliedern stets eine ordnungsgemäße Vereinsführung attestiert und Entlastung erteilt worden. Alle Zahlungen und Anschaffungen seien per Vorstandbeschluss nachträglich genehmigt worden, den nicht auffindbaren Mietvertrag habe der Kassierer gegengezeichnet.
Das bestätigte dieser auch. Allerdings musste er auf Befragen des Schöffengerichts einräumen, nie richtig gewusst zu haben, wie viel Geld so durch die Vereinskasse geflossen ist. Das habe die Buchhaltung gemacht, er selbst habe einmal im Jahr auf die Bilanzen geschaut, diese aber nicht gegengerechnet. Seine Unterschrift habe er ebenso wie seine Zustimmung gegeben, weil der Angeklagte dies wollte. Ganz anders hörte sich die Aussage des damaligen 2. Vorsitzenden an. Dieser hatte zu Protokoll gegeben, dass er von den Vorgängen erst im Nachhinein erfahren habe. Ein diesbezüglicher Vorstandbeschluss sei ihm nicht bekannt gewesen. Diese Aussage wurde verlesen, der Zeuge ist zwischenzeitlich verstorben. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. mhw

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