Pauschaler Beitrag
Seit mehr als 20 Jahren ist Geuter in seinem Handwerk selbstständig. In Coburg, Kronach, Bad Staffelstein und Lichtenfels betreibt er Filialen. Und für jedes dieser Geschäfte muss er einen Mitgliedsbeitrag an die Handwerkskammer entrichten. Horst Geuter ärgert die Tatsache, dass sich „der Beitrag der Handwerkskammer nicht nach einer Leistung richtet, sondern ganz pauschal erhoben wird, ganz gleich, ob zum Beispiel die Ausbildung von Lehrlingen am Ort erfolgt oder, wie in meinem Beruf, überregional!“ Schließlich werde die Höhe des Beitrags „nach meinem Einkommen“ berechnet. Je mehr sich Horst Geuter und seine Mitarbeiter in der Arbeit engagieren und erwirtschaften, desto höher fällt der Beitrag aus. „Das soll gerecht sein?“, fragt der streitbare Hörgeräte-Akustikermeister.
Auf verlorenem Posten
Schon lange kämpft Horst Geuter um eine tatsächlich freiwillige Mitgliedschaft bei Kammern und um eine faire Gebührenordnung. „Aus diesen Gründen verweigere ich die Zahlung der Beiträge.“ Allerdings steht Geuter damit auf verlorenem Posten. Denn die Handwerkskammer, ihr Gegenstück Industrie- und Handelskammer (IHK) verhält sich hier nicht anders, verweisen auf die seit Jahrzehnten gültige und geübte Rechtslage.
„Die Handwerkskammern haben als hoheitliche Aufgabe unter anderem die Führung der Handwerksrolle bzw. des Verzeichnisses der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe“, hat die Kammer für Oberfranken im Februar an Horst Geuter geschrieben. Weiter vertrete die Kammer die Interessen des Handwerks und habe die Repräsentation des Handwerks in Oberfranken vorzunehmen, und es wird für „unbedingt erforderlich gehalten“, Veranstaltungen für die Übergabe von Meisterbriefen zu organisieren, um die Notwendigkeit beruflicher Fortbildung und den hohen Stellenwert der Meisterprüfung in der Öffentlichkeit klarzustellen. „Bei Ausführung handwerklicher Tätigkeiten in Oberfranken ist eine Mitgliedschaft bei unserer Kammer erforderlich“, heißt es abschließend.
Dies lässt Horst Geuter nicht gelten. 90 Prozent der Anliegen könnten durch die Bundesinnung erfolgen, „die sich durch viele Aktivitäten für ihre Mitglieder auszeichnet und damit deren Mitgliedschaft und die Beitragszahlung erarbeitet“, argumentiert er. „Kann man das nicht auch den Handwerkskammern zumuten?“
Die Leistungen der Handwerkskammer (HWK), etwa die Kontrolle der Meisterpräsenz in den Betrieben und fachlichen Betriebsführung, werde mehr als oberflächlich ausgeführt, schimpft Geuter. Für die Anmeldung eines Auszubildenden und den darauffolgenden Eintrag in die Lehrlingsrolle, müssten hingegen 40 Euro bezahlt werden.
In seinem Kampf gegen die Zwangsmitgliedschaft hat sich Horst Geuter vor knapp einem Jahr an die beiden Bundestagsabgeordneten Carl-Christian Dressel und Hans Michelbach gewandt. Über deren Antworten findet Geuter kein gutes Urteil. „Trotz zahlreicher Proteste an den IHK- bzw. HWK-Pflichtmitgliedschaften hält die Bundesregierung daran fest“, teilt Hans Michelbach mit. Aber man habe erklärt, dass man die Problematik weiter beobachten werde, und auch in der Koalitionsvereinbarung sei eine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaften nicht vorgesehen.
Form der Selbstverwaltung
Als „häufigen Kritikpunkt“ sieht auch der Abgeordnete Carl-Christian Dressel die Angelegenheit. Die Kammern hätten die Ausbildung zu überwachen, schreibt Dressel weiter, und sorgten für Mindeststandards und Produktsicherheit. „Diese Form der Selbstverwaltung sollten wir aufrechterhalten.“ Abschließend sichert Dressel zu, über eine neue Beitragsform in der Bundestagsfraktion zu reden. „Doch auch dies ist ausschließlich eine Frage der Selbstverwaltung der Kammern.“
Hier versteht Horst Geuter die Welt vollends nicht mehr. „Ich weiß nach wie vor nicht, wie sich der einzelne Abgeordnete zu den Pflichtmitgliedschaften verhält.“ Die Abgeordneten könnten sich nicht auf das Selbstverwaltungsrecht der Handwerkskammern zurückziehen, schließlich schreibe der Gesetzgeber, also der Bundestag, die Mitgliedschaft vor.
Der Gerichtsvollzieher wird nun nicht bei Horst Geuter vorstellig werden. Der nächsten Beitragsrechnung der Handwerksammer wird aber wieder ein länger Schriftwechsel folgen. cw


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