"In Richtung Pressig gibt es dort keine Häuser und bis ich mit dem Flieger vom Start aus über Neukenroth bin, habe ich schon eine Höhe von 350 Metern erreicht", meint er. Der Flieger, den er anschaffen will, verursacht laut Hersteller einen Geräuschpegel von etwa 60 Dezibel. "Das ist so, als würden sich zwei Leute unterhalten - über Neukenroth in 350 Metern Höhe", erklärt er. Geplant seien fünf Starts und Landungen in der Woche. So sei auch der Antrag formuliert. "50 Prozent der Start- und Landevorgänge gehen in Richtung Neukenroth."
Für ihn wäre die Außenstartgenehmigung ein großer Gewinn: Zum einen würde er natürlich Zeit sparen. "Wir haben in Polen eine Filiale. Fahre ich da mit dem Auto hin, bin ich im Durchschnitt zehn Stunden unterwegs." Mit dem kleinen, 100 PS starken Flieger brauche er drei Stunden.
Umweltvorteil
Zum anderen sei die Flugvariante kostengünstiger. Denn mit dem Flieger brauche er für die gleiche Strecke knapp 65 Prozent weniger Sprit. "Das ist auch ein Umweltvorteil", macht Hans Rebhan deutlich. Sein Unternehmen wachse stetig, deshalb brauche man auch immer mehr Verkehrsmittel. "In der Firma sind derzeit fünf Piloten. Es kann sein, dass wir uns irgendwann ein zweites kleines Flugzeug anschaffen", sagt Rebhan. Auch müsse niemand Bedenken haben, dass sein derzeitiges Flugzeug - 300 PS stark und von der Lautstärke her vergleichbar mit einem Lkw - von Coburg nach Neukenroth "verlegt" wird. "Das bleibt in Coburg. Dafür hätte ich in Neukenroth gar keine Genehmigung."
Stockheims Bürgermeister Albert Rubel steht dem Projekt kritisch gegenüber. "Das Problem ist die Lärmbelästigung", meint das Gemeindeoberhaupt. Schließlich sei man in Stockheim und Neukenroth von Straßen- und Bahnverkehr schon stark betroffen. "Und dann kommt noch von oben was dazu", meint Rubel, und zählt auf: Vor der Grenzöffnung fuhren auf der B 85 noch 6800 Fahrzeuge pro Tag. Heute sind es mehr als 12 500. Die Bahn schickte vor 1989 noch 64 Züge täglich über die Gleise durch seine Gemeinde. Nun seien es mehr als doppelt so viele. Und ob es bei den von Hans Rebhan beantragten fünf Starts und Landungen pro Woche bleiben wird, sei fraglich. Für Rubel steht fest: Diese Außenstartgenehmigung ist nicht notwendig. Hans Rebhan könne schließlich auch von Coburg aus fliegen.
Seine Nachfrage beim Luftamt Nordbayern habe ergeben, dass die Außenstartgenehmigung für Flugzeuge bis 1000 Kilogramm von Hans Rebhan die erste in Oberfranken sein würde. Für Ultraleichtflugzeuge, die eine "Landebahn" von 400 Metern benötigen würden, gebe es in Oberfranken allerdings bereits 25 Genehmigungen.
Die von Hans Rebhan ins Auge gefasste Maschine ist ein Ultraleichtflugzeug, das auch als sogenannte "Echo-Maschine" zugelassen werden kann. Das hätte den Vorteil, dass der Neukenrother auf allen Flugplätzen landen darf. Ein Ultraleichtflugzeug darf das nicht. Gerade auf Geschäftsreisen in Deutschland wäre das für ihn jedoch hilfreich.
Über den Antrag des Neukenrother Unternehmers werden die Mitglieder des Bauausschusses Stockheim in einer Sitzung Ende Januar abstimmen. Das Landratsamt Kronach und das Luftamt Nordbayern arbeiten derzeit noch an den Stellungnahmen. Frank Pierdzig vom Luftamt Nordbayern erklärte auf Nachfrage der Neuen Presse, dass Flugzeuge natürlich immer bemerkbar seien. Ihm sei jedoch im gesamten Bereich Nordbayern kein einziges Außenstart- und -landegelände bekannt, das aus Lärmschutzgründen nicht genehmigt worden sei. Die bereits bestehenden "Landebahnen" seien zum Teil sogar näher an den Ortschaften, als dies bei Neukenroth der Fall sein wird. "Wir sprechen hier übrigens nicht von einem Flugplatz, sondern von einer Firma, die ein Flugzeug sozusagen als Firmenfahrzeug einsetzen möchte. Hier wird so wenig geflogen, dass der Lärmaspekt eigentlich vernachlässigbar ist", sagte Pierdzig.


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