Neue Presse Coburg

Kontakt Impressum als Startseite Sitemap
Suche
Erschienen am 30.10.2009 00:00
Rezepte nach "Wunschkonzert"
Arzt verurteilt | Heroinabhängige über Jahre mit Ersatzdrogen überversorgt: zehn Monate Freiheitsstrafe
Von Henning Schuster

Coburg/Lichtenfels - Regungslos, sein Kinn auf die gefalteten Hände gestützt, hört sich der angeklagte Mediziner aus dem Landkreis Lichtenfels an, was ihm Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein vorwirft. Ebenso regungslos nimmt der 58-Jährige auch das Urteil hin, das die große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Gerhard Amend verkündet: zehn Monate Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung, ein fünfjähriges Berufsverbot für Substitutionsbehandlungen und eine Geldauflage von 2000 Euro.

Hinter diesem Urteilsspruch steckt mehr als das Strafmaß vermuten lässt: Die Adresse des Arztes muss ab Mitte der 1990er Jahre, mit Sicherheit aber von 2001 bis 2003 gewissermaßen als Geheimtipp unter den Heroinabhängigen der Region gegolten haben. Von ihm bekamen sie ohne langwierige Untersuchungen oder Fragen die Ersatzdrogen Methadon und DHC. Und dies offenbar nicht nur so viel, um sich von der Sucht befreien zu können, sondern in immer größeren Mengen.

Die suchtkranken Patienten hätten bei dem jetzt 58-jährigen, sonst im Übrigen völlig unbescholtenen Arzt, ihr "Wunschkonzert" vortragen können - und ihre Wünsche seien erfüllt worden. Zum Teil durften sie die Ersatzdrogen ohne Prüfung auch mitnehmen, um sie angeblich zu Hause einnehmen zu können. Sogar ein Mehrfaches der als lebensgefährlich indizierten Dosis hat der Arzt verordnet.

Dosis lebensgefährlich

Der als Gutachter bestellte Rechtsmediziner Dr. Peter Betz aus Erlangen hat so etwas offenbar noch nicht erlebt: "Sie machten das pausenlos, dass man nur noch schluckt!" Betz geht noch weiter: Die Suchtkranken können die vom Arzt verschriebenen Ersatzdrogen gar nicht nur für sich selbst benötigt haben: "Dass die alle das selbst genommen haben, da habe ich meine erheblichen Zweifel. Sonst hätte ich erheblich mehr Leichen obduziert!"

Der Prozess vor dem Landgericht Coburg summiert sich auf 45 Patienten, bei denen der Mediziner nachweislich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Und allein bei diesen 45 Patienten waren das genau 4662 nachgewiesene Einzelfälle. Allein das Verlesen der Anklage nimmt mehr als zwei Stunden in Anspruch.

Für das Gericht steht am Ende der Verhandlung fest, dass der 58-Jährige schuldig zu sprechen ist. Gerhard Amend in der Urteilsbegründung: "Sie haben gegen ärztliche Regeln verstoßen. Methadon ist eine Ersatzdroge für Heroin, es ist ein Gift." Dies habe den Arzt nicht gehindert, es ohne eingehende Untersuchung zu verschreiben: "Sie haben das einfach für bare Münze genommen, was ihnen ihre Patienten erzählt haben." Schwere Fehler seien zudem die "Take-home-Verschreibungen" für ganze Wochen oder auch die Erhöhung der Dosis gewesen.

Zu Gunsten des Angeklagten wertet das Gericht, dass er voll geständig ist und nicht aus Gewinnstreben handelte: "Es war wohl seine Gutmütigkeit!" Auch seine übrigen ärztlichen Behandlungen in den vergangenen 30 Jahren seien in keiner Weise zu beanstanden, seine Sozialprognose sei gut. Gegen ihn spreche allerdings die Vielzahl der Fälle. "Ein Jahr Freiheitsstrafe wäre dafür angemessen, aber wir müssen einen Abzug wegen der langen Verfahrensdauer vornehmen", sagt Gerhard Amend. Die Beamten der Coburger Kriminalpolizei hätten immerhin 15 000 ärztliche Rezepte auswerten müssen.

Nur Eigenbedarf?

Der Mediziner selbst sieht ein, dass er "erhebliche Fehler" gemacht hat, die er jetzt bereue. Wie genau es dazu kam, könne er nicht mehr genau erklären: "Die Aussagen meiner Patienten waren für mich glaubhaft." Zu den Substitutionsbehandlungen sei er im Jahr 1994 überhaupt nur auf Grund eines Artikels in einer Fachzeitschrift gekommen: "Das war einfach zu machen und hilfreich." Die dann zu befolgenden Regeln habe er schon gelesen, "ich wollte aber vor allem den Abhängigen helfen".

Und dann hat der Mediziner die Regeln nicht mehr befolgt, wie die Ermittlungen nach einer Anzeige bei der Regierung von Oberfranken schließlich ergeben. Sonst hätte er nicht plötzlich so viele Patienten betreuen können, stellt Richter Gerhard Amend. fest: "So eine Praxis spricht sich herum, die Leute reden ja miteinander."

Dem stimmt Rechtsmediziner Peter Betz zu: "Mit ist klar, dass sich in der Szene herumspricht, wo man was bekommt." Er wirft seinem Kollegen vor allem vor, dass er ohne eingehende Untersuchung lebensgefährliche Dosen der Ersatzdrogen verschrieben hat: "Zeigen sie mir in der Vielzahl der Akten auch nur einen Eintrag, in dem steht, dass der Patient den Eindruck vermittelte, er braucht diese Dosis!" Und: "Ein Substitutionsverfahren hat anders abzulaufen!"

Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein fordert in ihrem Plädoyer schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, fünf Jahre Berufsverbot für die Substitution und eine Geldauflage von 4000 Euro. Verteidiger Markus Hollfelder bittet das Gericht darum, neben dem Geständnis seines Mandanten und dessen Reue vor allem eines zu berücksichtigen: "Er hat sich ansonsten 30 Jahre lang als Arzt bewährt."

 
 

Artikel drucken Drucken| Artikel speichern Speichern| Artikel versenden Versenden Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Myspace mit Twitter versenden Bookmark bei: StudiVZ Bookmark bei: Google
 
 
 
 

Kommentare zum Artikel

Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden.

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!

 
 
 

 
 
Kronacher Freischießen 2010
 
 
DIE KINDERZEITUNG
Teaserbild
 
 
 
Umfrage

Milliarden-Sparpaket: Fürchten Sie Einschnitte?

Ja, das wird sicher jeden treffen.
Nein, das geht doch mich nichts an.

weitere Umfragen