Kronach Alles im Fluss

Ein Floß fällt laut Schifffahrtsordnung aktuell unter die Kategorie Fahrgastschiff und muss deshalb eine Mindestausstattung haben. Die Verantwortlichen im Landkreis Kronach hätten die Flöße am liebsten wieder aus der Schifffahrtsordnung heraus gekickt. Foto: Archiv

Die Flößerei in der Region ist der bayerischen Schifffahrtsordnung unterstellt. Mit vielen übertrieben wirkenden Auflagen. Nun soll es ein runder Tisch im Innenministerium richten.

 
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