Frage des Tages Die Sache mit dem Umbau

Verpflichtet der Mietvertrag zu regelmäßigen Ausbesserungsarbeiten und auch zur Renovierung beim Auszug, dann ist das eine doppelte Belastung. Diese muss der Mieter nicht hinnehmen. Foto: Kai Remmers Quelle: Unbekannt

Häufig fragen Leser: Wer zahlt bei Renovierungen? Und was darf der Mieter eigentlich ohne Abstimmung mit dem Vermieter in die Wohnung einbauen oder in der Mietswohnung verändern? Hier gelten klare Regeln: Mieter, die eine zusätzliche Dusche im Bad planen oder Parkett verlegen

 
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