Frage des Tages Die Sache mit der Besichtigung

Mieter müssen längst nicht alle Mieterhöhungen hinnehmen. Die Erhöhung muss sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten und eine Kappungsgrenze einhalten. Foto: Oliver Berg

Eine häufig gestellte Frage nach Kündigung: "Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen?" Wer als Mieter seine Wohnung kündigt, muss dem Vermieter natürlich gestatten, die Wohnung zu besichtigen.

 
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