Frage des Tages Die Sache mit der Einbauküche

Eine Einbauküche ist künftig ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist. Foto: Andrea Warnecke

Ein Vermieter hat im Rahmen eines Mieterwechsels die Küche "aufgepeppt", wie er sagt. Ein paar Geräte wurden erneuert, dazu gab es eine neue Abdeckplatte und Armaturen. "Kann ich das auf einmal bei der Steuer angeben?", fragt er.

 
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