Frage des Tages Die Sache mit der Versicherung

Lebensversicherung: Unterlagen mit Euro-Geldscheinen. Foto: Jens Büttner Quelle: Unbekannt

Ein Streit mit der Versicherung muss nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Verbraucher können sich auch zuerst an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: den Versicherungs-Ombudsmann.

 
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