Länderspiegel Tödlicher Schaufelhieb - Anklage wirft Bauarbeiter Absicht vor

Ein Pflasterer und ein Asphaltierer waren aus einem nichtigen Anlass aufeinander losgegangen. Vor dem Landgericht Coburg hat jetzt der Prozess begonnen.

 
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Coburg - Vor dem Landgericht Coburg hat am Montag der Prozess um eine aufsehenerregende Bluttat begonnen. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit aus einem geringen Anlass: Ein Lastwagen soll über eine frisch asphaltierte Stelle gefahren sein. Darüber ärgerte sich ein Bauarbeiter dermaßen, dass er seinen Kontrahenten mit der Schaufel zu Boden schlug. Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Täter vor, er habe so heftig zugeschlagen, dass der Mann starb. Der 38-Jährige, der sich seit Montag vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten muss, bestreitet jede Tötungsabsicht. Nachdem er seinen Kollegen zu Boden geschlagen hatte, sei er schockiert gewesen - keinesfalls habe er ihn so verletzen wollen, ließ der Angeklagte seinen Anwalt zum Prozessauftakt erklären.

Im Juni hatten die zwei Männer mit anderen auf einer Baustelle in Großheirath im Landkreis Coburg gearbeitet - der 38-Jährige als Pflasterer, das spätere Opfer als Asphaltierer. Dieser hatte nach Aussagen von Zeugen behauptet, ein Betonmischer-Lastwagen auf dem Weg zum Pflasterer sei über seinen frischen Asphalt gefahren, und sich darüber aufgeregt. Im Wortgefecht mit seinem Kontrahenten schlug er diesem nach Angaben von Zeugen die Brille von der Nase. Daraufhin hieb der Pflasterer mit seiner Spitzschaufel gegen die Stirn des Asphaltierers, der mit dem Hinterkopf auf den Boden prallte und später an den Folgen starb. Sein Schädel war zertrümmert, seine Organe versagten danach. Laut Professor Peter Betz vom rechtsmedizinischen Institut in Erlangen ist der Schlag mit der Schaufel mit großer Wucht geführt worden. Aber auch der Sturz auf den Hinterkopf sei heftig gewesen.

Der Angeklagte ließ erklären, er habe vor dem Schlag einen weiteren Angriff seines Kontrahenten vermutet. Schon der erste Schlag sei schmerzhaft gewesen. Einige Zeugen erklärten hingegen, die Bewegung sei weniger heftig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Reaktion - der wuchtige Schlag mit einer Schaufel - zu tödlichen Verletzungen führen kann. Die Ermittlungsbehörde argumentiert, der 38-Jährige habe vorsätzlich getötet, ohne Mörder zu sein. Ob der Lastwagen-Fahrer überhaupt über die frisch asphaltierte Fläche gefahren war, versuchte das Gericht letztlich erfolglos zu klären - er selbst bestritt das. Der Prozess wird am 25. Januar fortgesetzt.

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