Feuilleton "Happy Birthday" ist nun Allgemeingut

Von Barbara Munker,
 Foto: Wulf Pfeiffer

Das Geburtstagslied "Happy Birthday" ist weltbekannt. Aber wem gehören die Rechte? Niemandem, das Lied ist Allgemeingut. Dies hat jetzt ein Richter in Kalifornien besiegelt.

 
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