Aus der Region Rassismus im Nachtleben

Von Britta Schultejans
Der Kläger: Hamado Dipama hat es satt, dass ihn Münchner Nachtclubs aus seiner Sicht wegen seiner Hautfarbe benachteiligen. Quelle: Unbekannt

Feiern darf jeder - zumindest theoretisch. Im Alltag allerdings sieht das oft anders aus. In München zieht ein Afrikaner vor Gericht, weil er in 20 von 25 Münchner Clubs abgewiesen wurde.

 
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