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Die Sache mit dem Alkohol-Schnelltester

Die Urlaubszeit steht an. "Ich habe gehört, dass man in Frankreich jetzt einen Alkoholtester mit sich führen muss", schreibt eine Leserin. "Ab wann gilt das und wo bekomme ich das Gerät?"

Laut ADAC müssen vom 1. Juli an alle Autofahrer in Frankreich tatsächlich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Das gilt auch für Touristen. Es gibt eine Übergangszeit: Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens elf Euro Bußgeld zahlen.

Die französische Regierung will mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt die Quote bei 9,4 Prozent.

Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln können. Die Polizei ersetzt die Schnelltester nicht. Urlauber erhalten die Test-Röhrchen in Apotheken oder im Internet. Sie kosten zwischen 1,50 und 5 Euro. In Frankreich gibt es sie in nahezu jedem Supermarkt oder an der Tankstelle. Wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern gilt dort die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). K. D.

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Kontakt zur Leseranwältin:

Telefon 09561/850-287

Fax 09281/850-288

leseranwalt@np-coburg.de

www.np-coburg.de/leseranwalt

    
    

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