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Die Sache mit den Verteilungsquoten

Eine Leserin interessiert sich für die Aufteilung eines möglichen Erbes. "Ich möchte wissen, wer im Falle eines Todesfalls die Quoten bestimmt", fragt sie am Telefon.

"Vorrangig ist immer eine Anordnung in einem Testament zu beachten", sagt Notar Ulrich Schnabel. Liege kein Testament vor, bestimmten sich die Verteilungsquoten nach dem Gesetz. Erbt der Ehegatte neben Kindern in der Regel zur Hälfte, teilen sich die Kinder die andere Hälfte. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte in der Regel zu Dreivierteln neben den Eltern des Verstorbenen, die je ein Achtel bekommen. "Vorverstorbene Eltern werden durch die Geschwister des Erblassers ersetzt", erklärt Schnabel.

Der überlebende Ehegatte werde normalerweise nicht zum Alleinerben des Erstverstorbenen, wenn kein Testament vorliegte. Und: Werden nur Kinder hinterlassen, so erben nur diese, untereinander zu gleichen Teilen.

"Entferntere Verwandte wie Onkel oder Cousinen erben nur dann, wenn Eltern, Kinder oder Ehegatten nicht vorhanden sind", sagt der Notar. Auch hierfür sieht das Gesetz Quotierungsvorschriften vor. K. D.

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Kontakt zur Leseranwältin:

Telefon 09561/850-287

Fax 09561/850-288

leseranwalt@np-coburg.de

www.np-coburg.de/leseranwalt

    
    

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