zuletzt bearbeitet: 01.03.2012 06:03 Uhr
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Die Sache mit der "Spitzen-Rente"
Ein Leser will wissen, ob es bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Obergrenze gibt und wonach sich diese "Spitzen-Rente" bemisst.
Wir fragen bei Manuela Budewell nach, die für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin verantwortlich zeichnet. Sie sagt: "In der gesetzlichen Rentenversicherung können Beiträge bis zu einer festgelegten Höchstgrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, entrichtet werden." Im Jahr 2012 liege dieser Wert monatlich bei 5600 Euro in den alten Bundesländern und bei 4800 Euro in den neuen Bundesländern. Das Bruttoeinkommen ist bis zu diesem Betrag rentenversicherungspflichtig. "Vorausgesetzt, ein Versicherter oder eine Versicherte hat in den vergangenen 45 Jahren immer Höchstbeiträge gezahlt, stünde ihm oder ihr zurzeit eine monatliche Rente von 2255,51 Euro brutto zu", erklärt Manuela Budewell. K. D.
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"Spitzen-Rente" ist ein theoretischer Unsinnvon wolf-reiner am 18.02.2012 12:32Leider bleibt dieser theoretische Unsinn unkommentiert. Man muß nur einmal eine einfache Rechnung machen. Ein heute 22-jähriger muß demnach bereits ein Monatsinkomen von 5600 Euro haben - ich glaube da würden sich viele freuen. Dieses Einkommen muß dann im Laufe seines Arbeitslebens in gleichem Maße steigen, wie die Beitragsbemessungsgrenze, damit er am Ende mit 67 Jahren diese theoretische Brutto-Rente bekommt. Davon muß dann noch der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden und auch die Steuer darf nicht vergessen werden, denn bereits heute ist nur ein kleiner Teil der Rente steuerfrei. Ab Rentenbeginn 2040 ist die Rente voll zu versteuern. |
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