Bad Rodach - Die im Jahr 2014 teilweise aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer entlang der Staatsstraße 2205 innerorts der Stadt Bad Rodach tritt wieder in Kraft. Das beschloss der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden einstimmig in seiner jüngsten Sitzung im bayerischen Landtag. Damit folgten die Parlamentarier über alle Parteigrenzen der Meinung von Peter Herold aus Bad Rodach, der sich bereits im August 2016 mit einer Petition, die von weiteren 676 Unterschriften gestützt wurde, an den Landtag gewandt hatte - mit dem Ziel, die Anordnung von 2014 für nichtig zu erklären.