Coburg/Meeder - Nun ist es amtlich: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lässt den Bau der Staatsstraße 2205 zwischen Bertelsdorf und Wiesenfeld zu. Der Antrag der Kläger, gegen den vom Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigten Planfeststellungsbeschluss - die Baugenehmigung - Berufung zuzulassen, wurde abgewiesen. "Damit ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 12. April 2013 für die Verlegung der Staatsstraße 2205 bestandskräftig." Das teilte Christina Schnölzer, Pressesprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München, der Neuen Presse am Donnerstag auf Anfrage mit.