Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Bewerben können sich Menschen die zu Beginn der Amtszeit am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 70 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Stadt Coburg haben. Wichtig ist Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen. "Es soll ein Querschnitt der Berufe abgebildet werden, aber es sollte immer jemand sein, der sich in Kinder und Jugendliche reindenken kann", erklärt Rolf Grube, stellvertretender Leiter des Coburger Jugendamtes. Er sieht den Vorteil eines Schöffengerichtes darin, dass einem Juristen jemand zur Seite steht, der nicht nur die rechtliche Sichtweise vertritt. Die vom Jugendamt erstellte Liste wird dem Jugendhilfesenat vorgelegt und ans Gericht weiter geleitet. Dort werden die Kandidaten nochmals auf ihre Eignung überprüft und gewählt. Für Coburg werden 26 Jugendschöffen gesucht. Bewerbungsende ist der 19. Februar. Kontakt über das Jugendamt 09561 /891511.