Nordhalben - Wie der Jagdvorsteher Jochen Neubauer in der Hauptversammlung sagte, sei das Thema in der Unteren Jagdbehörde bekannt. Man habe auch Verständnis für die Grundstücksbesitzer, deren Gärten regelmäßig betroffen seien. Wie er weiter ausführte, liegen diese aber im befriedeten Bezirk. Somit sei dort das Jagen nicht erlaubt. Die Schäden an den betroffenen Wiesen könne man mit dem Mulchgerät relativ einfach beheben. Im Herbst werde turnusgemäß ein Verbissgutachten durchgeführt.