Coburg - Einen tiefen Einblick in die Coburger Rotlichtszene hat der Arbeitskreis "Keine sexuelle Gewalt" bei seinem jüngsten Runden Tisch in der Polizeiinspektion Coburg gewährt. "Prostitution darf nur in Städten über 30 000 Einwohner ausgeübt werden. In Oberfranken also in Bamberg, Bayreuth, Hof und Coburg", erklärte Ursula Geiger vom Gesundheitsamt Coburg. Bereits seit 2002 regelt das Prostitutionsgesetz die käufliche Liebe in Deutschland. Mit der Neuauflage im vergangenen Jahr wurden Änderungen für die berufliche Ausübung geregelt. Prostituierte müssen unter anderem vor der Anmeldung ihrer Tätigkeit an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen. Zuständig sind die jeweiligen Gesundheitsämter.