Coburg - Darauf weist die IHK zu Coburg hin. Die neue Regelung verpflichtet solche Plattformbetreiber, Angaben über Steuerpflicht der Nutzer zu erheben, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt. Dadurch erhält die Finanzverwaltung die Möglichkeit zu prüfen, ob der liefernde Unternehmer oder Nutzer seinen steuerlichen Pflichten nachkommt.