Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. So auch in Neustadt, wo dementsprechend auch wieder Haushalte abgefragt werden. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig bis Dezember statt.