Dabei übersah er die vorfahrtsberechtigte Unfallgegnerin, welche auf der B 289 in Richtung Kulmbach fuhr. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Durch den Verkehrsunfall wurde die Fahrzeugführerin leicht verletzt und musste durch den Rettungsdienst ärztlich versorgt werden. Beide Pkws waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Es entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro.