Kronach Werben ja, aber nicht so

Yannick Seiler
Jemand zeigt auf die Onlineausgabe des Pressiger Amtsblatts. Politisch darf darin nur im redaktionellen Teil geworben werden. Foto: Yannick Seiler

Pressigs Bürgermeister verbietet eine Anzeige im Amtsblatt. Ob das erlaubt ist, erklären nun Experten der Rechtsaufsicht.

 
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