Roth/F Spielplatz seit zwei Jahren gesperrt

Alexandra Kemnitzer
Seit zwei Jahren gibt es den neuen Spielplatz in Roth am Forst, der seither für die Benutzung gesperrt ist. Anlässlich des zweijährigen Bestehens schmückten Anwohner den Absperrzaun. Foto: Kemnitzer

Die Geräte auf einem Spieplatz in Roth am Forst sind neu. Allerdings hat immer noch kein Kind an ihnen gespielt.

 
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Roth/F. - Eigentlich können Kinder seit einigen Wochen die Spielplätze wieder nutzen, schließlich hat die Staatsregierung die Corona-Beschränkungen entsprechend gelockert. Nicht so im Grüber Ortsteil Roth am Forst. Vor zwei Jahren wurde dort der Spielplatz mit neuen Spielgeräten ausgestattet und ist seither für die Benutzung gesperrt. Auch wenn die unbenutzten Geräte förmlich zum Spielen einladen, können die Kinder bis auf weiteres nur vor dem Absperrzaun auf das Areal blicken und sich in vorstellen, wie schön es wäre, dort herum zu tollen.

Zum zweiten Jahrestag des Spielplatzes haben deshalb Rother Anwohner die Absperrzäune teilweise mit Girlanden und Luftballons geschmückt und Spruchplakate aufgehängt. Darauf ist beispielsweise zu lesen: "Zwei Jahre stehst du schon in Roth und siehst noch aus wie neu. Kein Kind hat dich benutzt. Auf ins dritte Jahr."

"Es ist für uns in Roth nicht nachvollziehbar, warum es so lange dauert. Es könnte schon alles repariert sein und die Kinder auf dem Spielgerät spielen. Ein Auto würde man ja auch reparieren und nicht zwei Jahre stehen lassen", erklärt Anwohner Torsten Spickmann.

Im Oktober 2017 empfahl der damalige Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat die Geräte für die Spielplätze in Roth am Forst und Forsthub. Als im Mai des darauffolgenden Jahres die Montage begann, wurden mangelhafte Fundamente festgestellt. Die zugesicherte Nachbesserung nach dem vorgegebenen Fundamentplan erfolgte allerdings nicht.

Bei der Abnahme durch einen Prüfer der DEKRA zeigten sich auch Mängel an den Spielgeräten. Seitens der Gemeinde wurde der Hersteller damit beauftragt die Mängel zu beseitigen und schließlich ein Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. Da jeweils ein Vertrag mit dem Spielgerätehersteller und der aufbauenden Firma geschlossen wurde, war ein gerichtlicher Gutachter notwendig. Dieser widmete sich ausschließlich den Spielgeräten, stellte jedoch keine erheblichen Mängel an ihnen fest. Weil negative Folgen für das ganze Verfahren befürchtet wurden, führte auch der Bauhof bisher keine Arbeiten an den Fundamenten oder den Spielgeräten aus. Nach dem gerichtlichen Gutachten für die Geräte wird jetzt noch ein Ergänzungsgutachten für die Fundamente folgen. Bis dieses erstellt ist und es am Ende zu einer möglichen Entscheidung kommt, wird noch einige Zeit ins Land gehen - und der Spielplatz für die Kinder gesperrt bleiben.

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